Gewerbe- und Landwirtschaftsbauten ausserhalb der Bauzone
Landwirtschaftliche Bauten
Um was geht es?
Als zonenkonform sind Bauten und Anlagen zu beurteilen, wenn:
- sie der bodenabhängigen Bewirtschaftung dienen;
- der inneren Aufstockung zugeordnet werden können (vgl. Ziffer 3);
- in den dafür ausgeschiedenen Zonen für eine Bewirtschaftung benötigt werden, die über eine innere Aufstockung hinausgeht (vgl. Ziffer 4).
Was ist möglich?
Die Erstellung von Ökonomiegebäuden zur bodenabhängigen Bewirtschaftung ist möglich für:
- die Produktion verwertbarer Erzeugnisse aus Pflanzenbau und Nutztierhaltung oder für die Bewirtschaftung naturnaher Flächen;
- die Aufbereitung, Lagerung und Verkauf regional hergestellter Erzeugnisse (mehr als 50% auf dem eigenen Betrieb hergestellt), z. B. Direktvermarktung auf dem Bauernhof.
Gewerbliche Bauten
Um was geht es?
Art. 43 RPV umschreibt die Zweckänderungs- und Erweiterungsmöglichkeiten von Gewerbebauten, die vor dem 01.01.1980 erstellt wurden oder seither aus der Bauzone ausgezont worden sind.
Was ist möglich?
Die bestehende Bruttogeschossfläche darf um 30% erweitert werden, wobei Erweiterungen im bestehenden Gebäudevolumen nur zur Hälfte angerechnet werden. Soll die Fläche ausserhalb des bestehenden Gebäudevolumens um mehr als 100 m² erweitert werden, darf dies nur dann bewilligt werden, wenn die Erweiterung für die Fortführung des Betriebes erforderlich ist.