Für Personalvermittler
Die Strüby Unternehmungen haben einheitliche und unverhandelbare Regelungen für die Zusammenarbeit mit Personalvermittler bereits definiert.
- Primär verfolgen die Strüby Unternehmungen Direktbewerbungen.
- Prinzipiell prüft Strüby Human Resources Dossiers von Personalvermittlern ausschliesslich nach offizieller Anfrage und Abklärung mit Strüby Human Resources. Allfällige Rechte der Personalvermittler können nur abgeleitet werden, wenn ein qualifizierter Auftrag besteht. Dies bedeutet, dass Dossiers von Personalvermittlern nur nach vorheriger telefonischer Abklärung geprüft werden. Findet keine Zustimmung seitens Strüby Human Resources vor Zustellung des Dossiers statt, erachten wir dieses als nicht übermittelt. Wir erlauben uns in diesem Falle eine direkte Kontaktaufnahme mit den Kandidaten.